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Westbalkanregelung: Fachkräfte aus Albanien, Kosovo und Serbien einstellen 2026

5 Min. Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

Die Westbalkanregelung ist der vielleicht unterschätzteste Kanal der deutschen Fachkräftegewinnung: ein eigener Rechtsrahmen, der Arbeitgebern den Zugang zu Arbeitskräften aus sechs Balkanstaaten öffnet — ohne das reguläre Punktesystem des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, und mit einem entscheidenden Vorteil: Es ist kein formaler Berufsabschluss nötig. Für Betriebe, die heute schon aus Osteuropa rekrutieren, ist das die natürliche Erweiterung nach Südosten.

Diese Seite erklärt, wer unter die Regelung fällt, wie das Verfahren abläuft, was es kostet und wie lange es dauert.

Was die Westbalkanregelung ist

Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) erlaubt Staatsangehörigen von sechs Ländern eine Arbeitsaufnahme in Deutschland zu erleichterten Bedingungen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Zwei Merkmale machen sie für Arbeitgeber besonders wertvoll:

Kein formeller Abschluss erforderlich. Anders als das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verlangt die Westbalkanregelung keinen anerkannten Berufsabschluss — eine konkrete Berufserfahrung im angebotenen Job genügt. Das öffnet den Kanal für Helfer- und Anlernprofile, die über die Fachkräfteschiene nicht erreichbar sind.

Kein Kontingent-Problem — aber ein gedeckeltes Volumen. Das jährliche Kontingent wurde zum 1. Juni 2024 von 25.000 auf 50.000 Zustimmungen verdoppelt. In der Praxis ist der Topf bisher nicht ausgeschöpft — die Zahl der tatsächlich erteilten Zustimmungen lag zuletzt deutlich darunter. Wer den Kanal jetzt nutzt, rekrutiert in einem Markt mit freier Kapazität.

Für wen die Regelung passt: Branchen und Profile

Die Westbalkanregelung ist branchenoffen — die Nachfrage konzentriert sich aber in den klassischen Engpassberufen:

BrancheTypische ProfileBesonderheit
Bau & HandwerkMaurer, Elektriker, Sanitär, MalerBerufserfahrung genügt, kein Meisterbrief
Gastronomie & HotellerieKöche, Servicekräftehohe Dauer der Nachfrage
Produktion & LogistikMaschinenbediener, Staplerfahrer, KommissioniererBatch-Rekrutierung üblich
Pflege & BetreuungPflegehilfskräftehier greifen zusätzlich Anerkennungspflichten
TransportBerufskraftfahrereigener Fachkräftemangel

Wichtig zur Abgrenzung: Die Westbalkanregelung ist kein Ersatz für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, sondern ein paralleler Kanal. Für Kräfte mit anerkanntem Abschluss ist die Fachkräfteschiene (§ 18a/18b AufenthG) oft die bessere Wahl, weil sie den Weg in den dauerhaften Aufenthalt direkter öffnet. Für Anlern- und Helferprofile ist die Westbalkanregelung dagegen der einzige Zugang.

Das Verfahren: Vom Arbeitsvertrag zur Einreise

Der Ablauf ist standardisiert und in der Regel in 3–5 Monaten durchlaufen:

  1. Arbeitsvertrag und Stellenangebot. Sie schließen einen Vertrag oder reichen ein konkretes Angebot mit Gehaltsangabe ein — die Vergütung muss den deutschen Mindestlohn (13,90 € in 2026) und Branchenstandards einhalten.
  2. Zustimmung der Bundesagentur. Die Agentur prüft Beschäftigungsbedingungen (keine Vorrangprüfung, aber Plausibilität). Die Zustimmung nach § 26 Abs. 2 BeschV ist der formale Kern der Regelung.
  3. Visumantrag. Der Arbeitnehmer beantragt das Nationale Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland — Dauer typischerweise 4–12 Wochen, je nach Standort.
  4. Einreise und Anmeldung. Nach Einreise: Wohnsitz anmelden, Sozialversicherung anmelden, Einsatzbeginn.
  5. Nach der Einreise. Nach 12 Monaten Beschäftigung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wechsel in einen regulären Aufenthaltstitel beantragt werden — wichtig für die langfristige Bindung.

Kosten und Förderung

Die Kosten für den Arbeitgeber halten sich in Grenzen und ähneln denen bei anderen Drittstaaten:

  • Visum und Gebühren: trägt überwiegend der Arbeitnehmer (rund 75 € Visumgebühr); viele Betriebe übernehmen die Kosten als Integrationssignal.
  • Übersetzungen und Anerkennung: bei nicht-reglementierten Profilen nur Zeugnisübersetzung (40–80 €/Dokument); bei Pflege zusätzlich das Anerkennungsverfahren.
  • Förderung: Sprachkurse über das BAMF (DeuFöV) und der Eingliederungszuschuss der Arbeitsagentur sind auch für Westbalkan-Kräfte nutzbar.

Die Lohnkosten selbst liegen am deutschen Markt — die Westbalkanregelung ist kein Instrument zur Lohnkostensenkung, sondern zur Besetzung offener Stellen, für die es keine Bewerber gibt.

FAQ: Westbalkanregelung

Wer fällt unter die Westbalkanregelung?

Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien — unabhängig vom Qualifikationsniveau. Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Wie hoch ist das Gehalt nach der Westbalkanregelung?

Es gelten deutsche Löhne: mindestens der gesetzliche Mindestlohn (13,90 € in 2026), in der Praxis Branchensätze von 14–25 € brutto je nach Profil. Die Zustimmung der Bundesagentur prüft, dass die Vergütung nicht unter dem Tarif- oder Ortsüblichen liegt — Dumpinglöhne sind der häufigste Ablehnungsgrund.

Kann ich nach der Westbalkanregelung meinen Arbeitgeber wechseln?

Innerhalb der ersten Beschäftigung ist ein Wechsel nur mit erneuter Zustimmung möglich. Nach 12 Monaten Beschäftigung wird unter Voraussetzungen der Wechsel in einen regulären Titel möglich — der wichtigste Hebel, um gute Kräfte langfristig zu binden.

Wie lange dauert das Verfahren?

Von der Vertragsunterschrift bis zur Einreise typischerweise 3–5 Monate — abhängig von Visumtermin und Bearbeitungszeit der Auslandsvertretung. Die Zustimmung der Bundesagentur ist mit 4–6 Wochen der verlässlichste Teil; das Visumverfahren im Heimatland ist der variable Faktor.

Braucht man Deutschkenntnisse für die Westbalkanregelung?

Formal nein — die Regelung selbst setzt kein Sprachniveau voraus. Praktisch entscheidet die Branche: In der Produktion genügt A1–A2 mit mehrsprachigen Anweisungen, im Kundendienst und der Pflege sind B1+ unverzichtbar. Sprachkurse laufen parallel und werden gefördert.

Nächster Schritt

Schildern Sie Profil und Branche — wir prüfen, ob Westbalkanregelung oder Fachkräfteschiene der richtige Kanal ist, und begleiten den kompletten Prozess von der Zustimmung bis zur Einreise.

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